1. Malwettbewerb nur für Frauen, unabhängig welchen Alters oder welcher Nationenzugehörigkeit.
2. Kategorie Jugendliche: 12 - 17 Jahre (geb. 1992 - 1997).
3. Die Teilnahme ist kostenlos und es gibt keine technischen Einschränkungen. Das Motiv kann frei gewählt werden, muss sich jedoch an das Thema halten.
4. Jede Teilnehmerin erhält ein Diplom sowie ein kleines Erinnerungsgeschenk.
5. Die Teilnehmerinnen müssen bei der Anmeldung das Bildträgermaterial (Karton, Leinwand, Malpapier, Pappe) für das zu malende Bild vorlegen, das höchstens 80 x 100 cm und mindestens 50 x 70 cm groß sein muss. Es muss auf beiden Seiten sauber und frei sein. Jede Teilnehmerin darf maximal 2 davon abstempeln lassen.
6. Die Anmeldung erfolgt im Tourismusverein Innichen von 08.00 - 10.00 h, es muss ein Formblatt mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden. Gleichzeitig erfolgt die Vidimierung des Bildträgermaterials. Jede Teilnehmerin muss das nötige Material (Leinwand, Gestell, Farben usw.) selbst mitbringen.
7. Der Standort kann frei gewählt werden, wobei sich dieser im historischen Ortskern von Innichen oder höchstens in der unmittelbaren Umgebung desselben befinden muss. Es darf nicht in privaten Räumlichkeiten gemalt werden.
8. Die Bilder müssen zwischen 15 und 16.00 Uhr im Josef-Resch-Haus abgegeben werden.
9. Die Jury besteht aus 3 Mitgliedern, deren Entscheidungen werden schriftlich begründet.
10. Folgende Preise werden vergeben: 1. Preis: 1.000 € 2. Preis: 700 € 3. Preis: 500 € Bei ex-aequo wird der Preis auf die Gewinner aufgeteilt. Preise Kategorie Aquarell: 2 Preise à 350 € In der Jugendkategorie werden die 3 besten Bilder mit je 100 € prämiert (die drei Jugendpreise werden vom Bürgermeister von Innichen Dr. Passler Josef gestiftet). Im Sinne von Art. 6 D.P.R. 430/2001 sind die Preise, die vergeben werden, steuerrechtlich, als Gegenwert für die Intellektuelle Arbeit, sowie als persönliche Anerkennung und Ansporn anzusehen.
11. Die Künstlerinnen müssen bei der Prämierung anwesend sein, sonst verlieren sie den Anspruch auf den Preis.
12. Die prämierten Bilder gehen in den Besitz des jeweiligen Sponsors über.
13. Bei Schlechtwetter werden geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
14. Die Bilder dürfen nicht signiert und beschrieben werden.
15. Die Bilder müssen nach der Prämierung von den Künstlerinnen mitgenommen werden.
16. Durch die Einschreibung akzeptiert die Teilnehmerin die Ausschreibung in allen Punkten.